Einführung der Eurocodes in den Ländern
Die Umstellung der Regeln für Standsicherheitsnachweise bringt im Metallleichtbau für Aufsteller statischer Berechnungen, aber auch für Hersteller von Profilen größere Änderungen mit sich. Die VSLeichtbau in Wiesbaden unterstützt beide Seiten durch aktualisierte Software und durch die Ermittlung von Tragfähigkeitswerten.
Mittlerweile hat in fast allen Bundesländern der Eurocode die entsprechenden DIN-Normen abgelöst. Hierbei wurde in den meisten Ländern die Umstellung ohne Übergangsfrist am 1.7.2012 vorgenommen. Ausnahmen bilden lediglich Hessen, Bayern und Bremen, welche noch bis 31.12.2013 parallel zum Eurocode weiterhin die Anwendung der DIN-Normen erlauben. In Niedersachsen erfolgt die Umstellung erst zum 01.11.2012, dann jedoch ohne Übergangsfrist. In einigen weiteren Ländern wird der Eurocode zwar offiziell eingeführt, Bauwerke, welche sich bereits in der Planung befinden, können trotzdem noch eine Zeitlang nach DIN-Normen bemessen werden. Genaue Fristen wie lange dies noch möglich ist werden hier in der Regel nicht genannt, in Rheinland-Pfalz beispielsweise wird die Frist zu „mehreren Monaten“ angegeben, in Schleswig-Holstein liegt die Entscheidung über die zu verwendende Norm in diesem nicht näher definierten Zeitraum bei den Bauämtern bzw. Prüfingenieuren „nach pflichtgemäßem Ermessen“. Begründet wird dies in den entsprechenden Bundesländern meist mit der in der jeweiligen Bauordnung gegebenen Möglichkeit, von den technischen Baubestimmungen abzuweichen, wenn eine andere Lösung im gleichen Maße die Anforderungen der Bauordnung erfüllt.
Mit dem nachstehenden Link kann eine Liste aller Bundesländer mit Angaben zur geplanten Einführung des Eurocodes, zusammengestellt von der Ing.-Kammer NRW, heruntergeladen werden.
http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/ingkh/pdf/newsletter/einfuehrung_eurocodes.pdf
Es können sich jedoch noch immer in einzelnen Ländern Änderungen ergeben, der aktuelle Stand ist daher grundsätzlich den öffentlichen Bekanntmachungen bzw. der Liste der technischen Baubestimmungen des jeweiligen Landes zu entnehmen.
Als Stichtag für die Umstellung der Bemessung gilt im Allgemeinen das Datum des Bauantrags, bzw. bei verfahrensfreien Bauten der Baubeginn. Alle Bauvorhaben, welche bereits vor dem 1.7.2012 genehmigt wurden, können also nach DIN nachgewiesen werden.
Generell gilt ein Mischungsverbot von Eurocode und DIN-Normen. Dies bedeutet, dass Lastannahmen und Nachweise zur Bemessung nach der gleichen Norm durchzuführen sind, welche für die Berechnung des gesamten Bauwerks anzusetzen ist. Lediglich für Bauteile, welche als einzelne Teiltragwerke separat berechnet werden können, darf der Nachweis in der jeweils anderen Norm erfolgen. Dies ist z.B. erforderlich, wenn es noch keine der DIN entsprechende Euronorm gibt. Hier erfolgt der Lastansatz mit den Lastannahmen nach Eurocode, die Bemessung jedoch nach der jeweiligen DIN-Norm. Wichtig ist diese Regelung vor allem bei Bauteilen, die über Prüfzeugnisse bemessen werden. Da diese auf der Grundlage einer Berechnung nach DIN erstellt wurden und zum Teil noch einige Jahre nach Einführung des Eurocodes gültig sind, liegen meist nur Werte für eine Bemessung nach DIN vor. Die Erneuerung des Prüfzeugnisses, sie ist spätestens nach Ablauf der Gültigkeit erforderlich, darf dann jedoch nur noch mit Berechnung nach Eurocode erstellt werden.